Die Dienstreise

Ein Antrag auf Dienstreise muss 14 Tage vor Reiseantritt gestellt werden. Es ist ebenfalls ein Fehlgrundantrag (Dienstreise) in der elektronischen Zeiterfassung zu stellen.

Im Gegensatz zur Reise sind Dienstgänge Fahrten innerhalb Lübecks / außerhalb des Campus und müssen über die Zeiterfassungsterminals mit der Mitarbeiterkarte als Dienstagang gebucht werden

Die Reisekosten werden nur innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Beendigung der Dienstreise/ganges vergütet.

Vergleichsabrechnungen sind für folgende Fälle dem Dienstreiseantrag beizufügen:

  1. Innerdeutsche- und innereuropäische Flugreisen
  2. Verbindung von Dienstreisen mit Privaturlaub
  3. Inanspruchnahme von "Liegetage"

Wenn eine Dienstreise mit einem Urlaub von mehr als 5 Tagen verbunden wird, dann können nur die zusätzlichen Fahrtkosten für das Dienstgeschäft erstattet werden.

Weitergehende Informationen sind hier zu finden.

Alle Formulare zum Thema Dienstreisen sind im Intranet- FocusInside als beschreibbare PDF´s zu finden.

Übenachtungsgeld und Hotelkosten

Die Übenachtungskosten sind bis zu einem Peis von 80,00 € erstattungsfähig. Höhere Kosten werden nur im Einzelfall mit Begründung genehmigt. Der HRS (HOTEL RESERVATION SERVICE) bietet als Rahmenvertragspartner des Landes
Schleswig-Holstein weltweit Hotels zu günstigen tagesaktuellen Zimmerpreisen. Bitte in der Rechnungsanschrift "Universität zu Lübeck" angeben. Der Name des Reisenden darf erst im Betreff auftauchen.